StoffBeschränkungen in aller Welt
Die gesetzlichen Vorgaben zur Materialzusammensetzung von Produkten sind für herstellende Unternehmen genauso relevant wie sonstige produktsicherheitsrechtliche Vorgaben. Die Einhaltung von Material-Compliance-Anforderungen ist damit nicht nur in der Europäischen Union, sondern auch global von großer Bedeutung. Es gibt international hunderte Regelwerke, die die Verwendung bestimmter Substanzen in Produkten beschränken oder verbieten.
Allein z.B. in den einzelnen Bundesstaaten der USA gibt es zusammen genommen ca. 377 Material-Compliance-Regelwerke. Neben den föderalen Gesetzen (z.B. Toxic Substances Control Act (TSCA) in den USA) kann es noch eigene subföderale Vorschriften in den einzelnen Bundesstaaten (z.B. USA), Provinzen und Territorien (z.B. Kanada) geben. Eine Recherche der Anforderungen kann insoweit sehr herausfordernd sein.
Die Herausforderung zur Einhaltung der Materialvorgaben liegt sowohl in den internationalen (Zu)lieferketten, unterschiedlichen Ansätzen und Grenzwerten von Stofflisten sowie vielen Ausnahmen und im Einzelfall verschiedensten Interpretationen.
Voraussetzung für die Produkthersteller ist es, sich über die geltenden Anforderungen in den Zielmärkten zu informieren und sicherzustellen, dass die produzierten Waren den jeweiligen Vorschriften entsprechen. Das erfordert eine sorgfältige Überwachung der internationalen Gesetzgebung, die Zusammenarbeit mit Lieferanten und die Implementierung effektiver Systeme zur Materialkonformität entlang der Lieferkette.
Durch die Erfüllung weltweit geltender Material-Compliance-Vorgaben können Unternehmen die Anforderungen ihrer Kunden erfüllen, rechtliche Konsequenzen vermeiden, ein positives Image aufbauen, und gleichzeitig einen positiven Beitrag zur Gesundheit der Menschen und dem Schutz der Umwelt leisten. Unternehmen, die heute dafür sorgen, dass ihre Produkte keine Verbotsstoffe enthalten, werden morgen doppelt konkurrenzfähig sein und sich einen erheblichen zeitlichen Vorsprung im internationalen Wettbewerb sichern.