Marktzulassungsberatung

Bis ein Produkt im Laden steht, ist es ein weiter Weg. Vom Hersteller, über den Importeur, bis hin zum Händler – jeder Wirtschaftsakteur hat spezifische Fragestellungen, die sich aus der jeweiligen Rolle und den damit verbundenen Verantwortlichkeiten in der Lieferkette ergeben.

Unser eingespieltes Team besteht aus Normungsexperten, Volljuristen, CE-Experten und Regulatory Affairs Spezialisten. Wir recherchieren, interpretieren und dokumentieren für Sie und greifen im Bedarfsfall auf ein breites Netzwerk von spezialisierten Partnern verschiedener Themenbereiche zurück.

Produkte sicher auf den Markt bringen

Marktzulassungsanforderungen kennen, verstehen und einhalten – für reibungslose Produkteinführungen weltweit.

Der sichere Weg zur Marktzulassung

Für Hersteller

Sie als Hersteller wollen exportieren und sind unsicher, welche Vorgaben im Zielland existieren? Unsere Spezialisten von GLOBALNORM COMPLIANCE recherchieren für Sie die gesetzlichen Zulassungsanforderungen in einzelnen Ländern unter besonderer Berücksichtigung der lokalen Normen und Gesetze. Die Bewertung und Interpretation von Vorschriften gehört dabei ebenso zu unserem Leistungsspektrum wie die Bewertung Ihrer Lieferanten im Produktentstehungsprozess.

Für Importeure

Sie als Importeur wollen Ihre Waren ohne Schwierigkeiten ins eigene Land einführen? Mit Unterstützung unserer Fachleute umschiffen Sie Hürden souverän. Unsere verbindliche Beratung sorgt dafür, dass Sie Ihre Waren rechtssicher einführen können.

Für Händler

Sie als Händler möchten vermeiden, von der Marktaufsichtsbehörde mit Vertriebsverboten belegt zu werden? Die Experten von GLOBALNORM COMPLIANCE bewerten für Sie die Konformitätserklärung Ihres Produkts und unterstützen Sie bei der Erstellung von Prüfplänen, um den gesetzlichen Kontrollpflichten nachzukommen. Außerdem bieten wir Ihnen die Implementierung eines Rückrufmanagementsystems für alle beteiligten Marktakteure.

Aus der Praxis

Referenzen

Ausgewählte Praxisfälle zeigen, wie wir verschiedene Unternehmen hinsichtlich der Marktzulassung kompetent und zuverlässig beraten haben. Aus Gründen der Diskretion werden Firmennamen nicht veröffentlicht. Gern stellen wir Ihnen weitere Fälle in einem persönlichen Gespräch vor!

Bei der Verlagerung von Maschinenanlagen nach Brasilien, Mexiko und China war die Frage zu klären, welche regulatorischen Vorgaben hinsichtlich Maschinensicherheit bei der Einfuhr dieser Gebrauchtmaschinen zu beachten sind.

Für ein luftfahrttechnisches Simulationssystem (Eigengebrauch) hat GLOBALNORM COMPLIANCE die CE-Kennzeichnungspflicht in Bezug auf das EMV-Gesetz und die 1. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz überprüft.

Für einen Fachhändler für Betten und Zubehör haben wir die ganze Bandbreite relevanter Produktsicherheitsanforderungen für Chile recherchiert. Angefangen beim Produktsicherheitsgesetz, über Spielzeugrecht, Lebensmittel- und Futtergesetzbuch (LFGB), selbstverständlich die Pendants zur Niederspannungs- und Funkanlagenrichtlinie, RoHS, WEEE, Batterien/Akkus und REACH bis hin zu Vorschriften für Ökodesign bzw. Energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP), die Chemikalienkennzeichnung nach CLP/GHS, Vorgaben für den Umgang mit Bioziden, Detergenzien, Gefahrstoffen sowie Vorgaben für Holz (EUTR/CITES) und natürlich der Klassiker: Vorgaben für die Verpackung. Mithilfe dieser umfangreichen Informationen hat der Fachhändler eine fundierte Entscheidungsgrundlage für seine Expansion auf den südamerikanischen Markt.

Für einen weltweit tätigen Hersteller von Melksystemen haben wir die regulatorischen Anforderungen zum Inverkehrbringen und zum Betrieb eines Melkroboters in Südkorea ermittelt. Das umfasst unter anderem die Anforderungen für EMV, Funkspektrum und -zulassung, Maschinensicherheit, Hygiene und Lebensmittelkontakt. Zusätzlich haben wir die technischen Normen recherchiert, die in Südkorea für Melkroboter anzuwenden sind. Auf Grundlage dieser Informationen kann der Melksystem-Hersteller den Export auf den südkoranischen Markt zielorientiert angehen.

Gebündeltes Know-how zu Product Compliance
Compliance News
UK: Bereits ab April 2024 gelten Neue Cybersecurity-Anforderungen für vernetzte Verbraucherprodukte

Jetzt schnell sein und ein „statement of compliance“ für Verbraucherprodukte vorbereiten

mehr

EU: Batterie-VO 2023/1542 – Umsetzung wichtiger Erzeugerpflichten bereits zum 18.08.2024

Konformitätsbewertung, harmonisierte Normen und CE-Kennzeichnung

mehr

USA: TSCA – neue Anforderungen zu PFAS in den USA

EPA legt Significant New Use Rule (SNUR) fest

mehr

Login
x

Gemäß der Cookie-Richtlinie der EU (RL 2009/136/EG) möchten wir Sie darüber informieren, dass unsere Website Cookies verwendet. Wenn Sie unsere Webseite benutzen, akzeptieren Sie das und stimmen unseren Datenschutzbestimmungen zu. Welche Cookies konkret gesetzt werden und wie Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen können, erfahren Sie auf unserer Seite zum. Datenschutz.

OK