
Auch wenn Sie als EU- oder Non-EU-Hersteller Produkte nach den Anforderungen der sektorspezifischen Harmoniserungsrechtsvorschriften konform herstellen – sofern Sie die Vorgaben aus Artikel 4 der EU-MÜV nicht erfüllen, müssen Unternehmen mit entsprechenden Sanktionen rechnen.
Mit GLOBALNORM als schriftlich beauftragter EU-Bevollmächtigter stellen Sie die Produktkonformität sicher, auch wenn Sie keinen Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU vorweisen können.