Die CE ESSENTIALS...
Fehlen Ihnen aktuelle Informationen zu den regulatorischen Vorgaben im Europäischen Wirtschaftsraum?
Haben Sie zu wenig zeitliche und personelle Ressourcen für die Beschaffung dieses wichtigen Wissens?
Können Sie wirklich beurteilen, ob die recherchierten Informationen von den offiziellen Stellen stammen und aktuell sind?
30 Tage Zugang zu regelmäßig aktualisierten Informationen
(zzgl. MwSt.)
Von Expertenhand zusammengestellte Informationen über die Anforderungen zur CE-Kennzeichnung im Europäischen Wirtschaftsraum in englischer Sprache
Essentiell notwendiges Wissen zu Vorgaben bzgl. elektrische Sicherheit, Funk, elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), gefährliche Stoffe (RoHS), Explosionsschutz (ATEX) und Maschinensicherheit
Detaillierte Informationen zu den Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten nach den entsprechenden EU-Richtlinien und -Verordnungen oder Harmonisierungsrechtsvorschriften
Direkte Verlinkungen zu den anzuwendenden EU-Richtlinien und erläuternden Guidelines von der Europäischen Kommission
Hilfreiche Hinweise unserer Experten zum Verständnis, zu ggf. verknüpften Anforderungen und mehr
2 Vorlagen für die Konformitätserklärung – speziell für Produkthersteller und Maschinenbauer
1 Beratungsstunde mit einem Experten zu offenen Fragen oder Besonderheiten Ihrer Produkte
Sie haben keine Zeit mehr zu verlieren und wollen direkt mit den Informationspaketen für den Europäischen Wirtschaftsraum loslegen? Kein Problem!
Greifen Sie schon innerhalb kurzer Zeit 30 Tage lang auf das Informationspaket zu
Lesen Sie sich dann direkt in die von Experten erstellte Anforderungsbeschreibung ein und gehen die Umsetzung an
Nutzen Sie in der Beratungsstunde den direkten Draht zu unseren Experten für konkrete Fragen
30-Tage-Zugang
Dipl.-Ing. (FH)
Michael Loerzer
Regulatory Affairs Specialist
Volljuristin
Inken Green
Product & Material Compliance Expert
Dipl.-Ing. (FH)
Torsten Sahm
Product Compliance Expert (EMV, Funk, Automotive)
Dipl.-Ing. (FH)
Anette Dunkel-Reinboth
Regulatory Analyst
B. Eng.
Benjamin Kerger
Product Compliance Expert (EMV, Funk, Sicherheit)
In diesen 30 Mitgliedsstaaten ist die CE-Kennzeichnung für Produkte Pflicht:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
In den CE ESSENTIALS sind die Niederspannungs- (2014/35/EU), Funkanlagen- (2014/53/EU), EMV- (2014/30/EU), RoHS- (2011/65/EU), ATEX- (2014/34/EU) und Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) von den GLOBALNORM Product-Compliance-Experten analysiert und aufbereitet worden.
Hersteller von Serienprodukten stehen vor der besonderen Herausforderung, die Konformität in der Serie sicherzustellen. Dazu gehört u.a. auch die Überwachung der angewandten harmonisierten Normen. Insofern müssen Hersteller über ein adäquates Product-Compliance-Management-System (PCMS) verfügen. Dies schließt ein Frühwarnsystem ein, um ggf. ernste Risiken für die Endnutzer zu erkennen, wenn Produkte bereits in den Verkehr gebracht wurden. Hinzu kommen die gestiegenen Anforderung an die Material and Environmental Compliance durch die RoHS- oder auch die Öko-Design-Richtlinien.
Nein, die ESSENTIALS werden von unserem Expertenteam nur in englischer Sprache verfasst, veröffentlicht und aktualisiert. Englisch ist die internationale Verkehrssprache und wird auch in den meisten international agierenden Unternehmen zur Kommunikation verwendet.
Es kann aber bei den einzelnen Ländern auch Links zu Gesetzestexten, Verordnungen o.ä. in der Landessprache geben.
Gemäß EN ISO/IEC 17050-1 erklärt ein Hersteller, dass ein Produkt mit festgelegten Anforderungen übereinstimmt. In der Europäischen Union werden diese Anforderungen u.a. in Harmonisierungsrechtsvorschriften (z.B. Spielzeug-, Maschinen-, Funkanlagenrichtlinien oder der Medizinprodukteverordnung) festgelegt. Wenn die in diesen Vorschriften festgelegten grundlegenden Anforderungen erfüllt sind, stellt der Hersteller die EU-Konformitätserklärung (für Bauprodukte: Leistungserklärung) aus.
Für Maschinen- und Anlagenbauer gilt es, die sehr detallierten grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie (Anhang I) zu erfüllen. Dazu muss eine Risikobewertung durchgeführt werden. Es ist zu ermitteln, welche grundlegenden Anforderungen für die jeweilige Maschinenart relevant sind. Als Besonderheit kennt die Maschinenrichtlinie zudem die Einbauerklärung für unvollständige Maschinen. Und es muss in der EU-Konformitäts- bzw. Einbauerklärung die Person genannt werden, die für die Zusammenstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigt ist.