Material Compliance in der EU

REACH & ROHS – die stoffrechtlichen Grundlagen im Europäischen Wirtschaftsraum

In der Europäischen Union (EU) spielt Material Compliance eine zentrale Rolle, da sie die Sicherheit nicht zuletzt für die Anwender gewährleisten und die Umwelt schützen soll. Die EU hat eine Vielzahl von Rechtsvorschriften und Regelungen eingeführt, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Produkte mit dem geringstmöglichen Risiko für Gesundheit und Umwelt nach aktuellem Wissensstand herstellen.

Das zentrale Instrument ist die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) inkl. SCIP-Datenbank (Substances of Concern In Products), die darauf abzielt, den Einsatz gefährlicher Chemikalien zu beschränken und den Austausch von Informationen entlang der Lieferkette zu fördern. Darüber hinaus gibt es spezifische Regelungen wie die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances in electrical and electronic equipment), die den Einsatz bestimmter gefährlicher Substanzen in elektronischen und elektrischen Geräten beschränkt.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für Unternehmen, die ihre Produkte in der EU verkaufen möchten, von entscheidender Bedeutung, um mögliche rechtliche Konsequenzen wie Produktrückrufe oder Geld- bzw. Freiheitsstrafen zu vermeiden und das Vertrauen der Anwender in ihre Produkte zu erhalten.

Fragen, zu denen wir Unternehmen bereits beraten haben:

Gilt RoHS für unser Produkt, auch wenn es nur eine Komponente eines Elektronikgerätes ist? 

Woher wissen wir, ob in unseren Produkten verbotene Stoffe enthalten sind?

Müssen wir jedes einzelne Produkt in die SCIP-Datenbank einstellen?

Expertentipp

Die RoHS 3 existiert aktuell noch nicht. Die Richtlinie (EU) 2015/863 ist eine von über 80 Änderungsrichtlinien zur RoHS 2. Konformitätserklärungen allein zur Richtlinie (EU) 2015/863 sind daher nicht ausreichend.

Komponentenhersteller aufgepasst: Auch wenn Sie nur ein Kunststoff-Gehäuse produzieren – sofern es in ein Elektro- oder Elektronikprodukt verbaut wird, sind die RoHS-Grenzwerte einzuhalten.

 

„Die Expertise und das Engagement von Globalnorm in allen Fragen der Material Compliance haben unser Unternehmen maßgeblich vorangebracht und uns geholfen, die regulatorischen Anforderungen in diesem komplexen Bereich zu verstehen. Die Globalnorm-Material-Compliance-Beratung geht weit über die bloße Erfüllung von Vorschriften hinaus; sie schafft Vertrauen und Sicherheit.“


A. Rösslein, Expert Product Compliance, Stäubli Electrical Connectors AG

EU-Vorgaben, die Sie kennen sollten

Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU

Die RoHS-Richtlinie ist eine wichtige Regelung für Elektro- und Elektronikgeräte, die in der Europäischen Union verkauft werden sollen. RoHS steht für "Restriction of Hazardous Substances" und zielt darauf ab, den Einsatz bestimmter gefährlicher Substanzen in diesen Produkten zu beschränken.

RoHS: Anforderungen & Ziele

Die RoHS-Richtlinie soll dazu beitragen, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, indem sie den Einsatz von Gefahrstoffen in elektronischen und elektrischen Geräten einschränkt.

Seit dem 22. Juli 2019 gilt der offene Geltungsbereich, somit haben sämtliche elektrische und elektronische Produkte die Anforderungen zu erfüllen, es sei denn, sie sind allgemein unter Artikel 2 (4) von dieser Richtlinie ausgenommen.

Gemäß der Richtlinie sind Hersteller und Importeure verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Produkte bestimmte Schadstoffe nicht über festgelegte Grenzwerte hinaus enthalten. 

Das fertige und konforme Elektro- oder Elektronikgerät ist mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen und eine EU-Konformitätserklärung ist auszustellen.  

 

RoHS: Stoffbeschränkungen

In Anhang II der RoHS-Richtlinie sind alle aktuell beschränkten Stoffe mit den maximal zulässigen Stoffkonzentrationen (siehe Klammern) aufgelistet:

  • Blei (0,1 %)  

  • Quecksilber (0,1 %)  

  • Cadmium (0,01 %)  

  • Sechswertiges Chrom (0,1 %)  

  • Polybromierte Biphenyle (PBB) (0,1 %)  

  • Polybromierte Diphenylether (PBDE) (0,1 %)  

  • Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (0,1 %) 

  • Butylbenzylphthalat (BBP) (0,1 %)  

  • Dibutylphthalat (DBP) (0,1 %)  

  • Diisobutylphthalat (DIBP) (0,1 %) 

Die Stoffkonzentrationen beziehen sich immer auf den homogenen Werkstoff. Darunter ist ein Material zu verstehen, das mechanisch nicht weiter in verschiedene Materialien zerlegt werden kann.

Zu beachten ist, dass sämtliche Komponenten und Materialien, die in einem Elektro- oder Elektronikgerät verbaut oder verwendet werden, die RoHS-Anforderungen einhalten müssen – vom Widerstand über den Stecker bis zum Gehäuse. Somit fallen auch Komponentenhersteller unter die Anforderungen der RoHS, sofern sie in elektrischen oder elektronischen Produkten verbaut werden.  

 

Hinweis:

Die delegierte Richtlinie (EU) 2015/863 hat am 31. März 2015 vier Phthalate (Weichmacher) dem Anhang II der 2011/65/EU hinzugefügt. Es handelt sich hierbei um eine von (zum aktuellen Stand) 80 delegierten Richtlinien zur Änderung der weiterhin bestehenden und zu deklarierenden 2011/65/EU (RoHS 2). Eine RoHS 3 existiert zum aktuellen Stand nicht.  

RoHS: Ausnahmen

Einige der Stoffe sind für bestimmte Verwendungen zum aktuellen Stand nicht substituierbar. Die Ausnahmen der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU werden in den Anhängen III und IV aufgeführt.

Für Hersteller und Importeure ist die besondere Herausforderung hierzu nicht nur die Information zu erhalten, dass und welche Ausnahmen genutzt werden, sie müssen sich auch darüber informieren, ob die genutzten Ausnahmen für sie tatsächlich gültig sind.

Für die Länge der gewährten Frist von Ausnahmen ist die Verfügbarkeit von Substitutionsprodukten und die sozioökonomischen Auswirkungen entscheidend. Anträge auf Verlängerungen müssen mindestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Abgelehnte Verlängerungsanträge sind nicht erneuerbar. Die Ausnahme läuft in diesem Fall frühestens zwölf Monate und spätestens 18 Monate nach dem Datum der Entscheidung aus. Die Aktualität und Verlängerbarkeit der Ausnahmen werden auf der Seite der Kommission veröffentlicht.  

Um die eigene Konformität festzustellen, ist es für viele der Ausnahmen notwendig, die Gerätekategorien gemäß RoHS Anhang I festzustellen, wenn sich die Fristen nach Kategorien aufsplitten. Eine Zuordnung der Kategorie und das Einholen der Information über genutzte Ausnahmen sowie deren Prüfung auf Gültigkeit ist ausschlaggebend für die Konformität der Produkte.

Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Die REACH-Verordnung ist eine der bedeutendsten Gesetzgebungen im Bereich der Material Compliance in der Europäischen Union. REACH steht für "Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals" und soll die Gesundheit und Umwelt vor den Risiken chemischer Stoffe schützen.

REACH: Anforderungen & Ziele

Die REACH-Verordnung ist eine seit 2006 stetig wachsende Regulierung der Europäischen Union und dient der Identifizierung und Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von gefährlichen Stoffen. Sie gilt für alle chemischen Stoffe, Gemische und Stoffe in Erzeugnissen. Sie betrifft sowohl private als auch industrielle Anwendungen und involviert daher die meisten Unternehmen in der EU. 

Den Unternehmen sind durch die REACH-Verordnung verschiedene Pflichten auferlegt. Sie müssen die Risiken der hergestellten oder verwendeten Stoffe und Gemische der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aufzeigen und gegebenenfalls den nachgeschalteten Anwendern Informationen zum sicheren Umgang bereitstellen. 

REACH: Stoffbeschränkungen gemäß der Kandidatenliste

Die Kernelemente der REACH-Verordnung sind: 

  • Kandidatenliste 

  • Anhang XIV Zulassungspflichtige Stoffe

  • Anhang XVII Beschränkte Stoffe 

Aktuell befinden sich über 230 Einträge zu 476 Stoffen auf der Kandidatenliste, die auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur ECHA zu finden ist.
» Zur Kandidatenliste

An die Kandidatenliste ist für Unternehmen die Pflicht gemäß REACH Artikel 33 geknüpft, nach der über diese Stoffe in Erzeugnissen ab einer Konzentration > 0,1 % informiert werden muss. Die Deklarationsebene ist das homogene Material in einem Erzeugnis. Homogenes Material bedeutet, dass es mechanisch nicht weiter in verschiedene Materialien zerlegt werden kann.

Hierbei gilt der Beschluss des Europäischen Gerichtshofs C-106/14 vom 10. September 2015. Das besagt, dass ein einmal hergestelltes Erzeugnis, welches in ein komplexeres Erzeugnis integriert wird, weiterhin als Referenz für die Konzentrationsgrenze der beinhalteten chemischen Stoffe gilt („once an article, always an article“). Die Grenze 0,1% bezieht sich daher nicht auf das fertige komplexe Endprodukt. 

REACH: Ausnahmen

Von der REACH-Verordnung ausgenommen sind lediglich:

  • radioaktive Substanzen, 
  • Stoffe in Arzneimitteln,
  • nicht-isolierte Zwischenprodukte

und weitere durch andere Gesetzgebungen reglementierte Anwendungsbereiche. 

Die SCIP-Datenbank

Ein wichtiger Aspekt der Material Compliance in der EU ist die SCIP-Datenbank. SCIP steht für "Substances of Concern in articles as such or in complex objects (Products)" und wurde im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG eingeführt. Die SCIP-Datenbank dient als zentrale Plattform für den Austausch von Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of very high concern = SVHC) in Erzeugnissen. Hersteller, Importeure und Lieferanten sind verpflichtet, Informationen gemäß REACH Artikel 33 über SVHC in ihren Erzeugnissen an die SCIP-Datenbank zu übermitteln.  

Die Einbindung der SCIP-Datenbank in den Material-Compliance-Prozess ist für Unternehmen unerlässlich, um ihren Verpflichtungen gemäß den stoffrechtlichen Anforderungen nachzukommen. Durch die Bereitstellung von umfassenden Informationen über SVHC in ihren Produkten tragen Unternehmen dazu bei, die Sicherheit nicht nur von Anwendern und Umwelt weiter zu verbessern, sondern gleichzeitig ihre Geschäftstätigkeit in der EU aufrechtzuerhalten. 

Herausforderungen rund um Material Compliance

Fehlen Ihnen aktuelle Informationen zu den Material-Compliance-Vorgaben Ihrer internationalen Zielmärkte?

Haben Sie zu wenig zeitliche und personelle Ressourcen für die Beschaffung dieses wichtigen Wissens?

Können Sie wirklich beurteilen, ob die recherchierten Informationen von den offiziellen Stellen stammen und aktuell sind?

So unterstützen wir Sie rund um Material Compliance in der EU

Effizientes Wissensmanagement:
Wir helfen Ihnen, die in Ihren Zielmärkten geltenden gesetzlichen Anforderungen zu ermitteln, zu verstehen und aktuell zu halten.

Materialprüfung & Stoffinventar:
Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung und Dokumentation der in Ihren Produkten verwendeten Materialien.

Zielführende Entscheidungsfindung:
Wir beraten Sie bei der Risikobewertung und der Erstellung einer Material-Compliance-Strategie.

Effektive Prozessoptimierung:
Wir begleiten Sie bei der Implementierung hilfreicher Material-Compliance-Prozesse einschließlich der Dokumentation und Schulung Ihrer Mitarbeitenden.

Smartes Lieferantenmanagement:
Wir helfen Ihnen dabei, effiziente Abfragen von Lieferanten durchzuführen und beim Umgang mit Kundenanfragen.

Kontaktieren Sie unsere Material-Compliance-Experten!

NUTZEN SIE UNSERE EXPERTISE RUND UM MATERIALKONFORMITÄT!

Wenden Sie sich gern mit Ihren Fragen und Ihrem Gesprächsbedarf an unsere Expertinnen und Experten rund um Material Compliance. 

Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen so detailreich wie nötig und so kurz wie möglich. Gern können Sie auch ggf. notwendige Dokumente anhängen.

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