Neue RAPEX-Leitlinien als Durchführungsbeschluss 2019/417 veröffentlicht

Auch gewerbliche Produkte können nun gemeldet werden

Wie in unserer Ausgabe 01/2019 berichtet, hat die Kommission am 8. November 2018 die neuen RAPEX-Leitlinien beschlossen. Diese sind nun als Durchführungsbeschluss (EU) 2019/417 am 15. März 2019 im Amtsblatt L 73 veröffentlicht worden. Dieser Durchführungsbeschluss ersetzt die Entscheidung 2010/15/EU mit Wirkung zum 15. März 2019.

Die Besonderheit besteht darin, dass gemäß Art. 22 der Verordnung (EG) 765/2008 nun alle Produktbereiche dieser Verordnung – also auch gewerbliche Produkte, z.B. gemäß Niederspannungs-, EMV-, Funkanlagen- oder auch Maschinenrichtlinie – erfasst werden.

Ausgenommen hiervon sind nur folgende Produkte: Lebens- und Futtermittel sowie weitere Produkte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Arzneimittel gemäß der Richtlinie 2001/83/EG sowie gemäß der Richtlinie 2001/82/EG, Medizinprodukte gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 sowie aktive implantierbare medizinische Geräte gemäß der Richtlinie 90/385/EWG.

Die GLOBALNORM ACADEMY wird hierzu ein entsprechendes Schulungsangebot entwickeln. Wir informieren Sie bei Interesse dazu gern, lassen Sie sich einfach per E-Mail vormerken!

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