Gemessen an der Anzahl der verwendeten Funkgeräte sind SRD-Geräte die häufigsten. Daher müssen Geräte in Europa gemäß Funkanlagenrichtlinie (RED) gemessen und bewertet werden. Der Anwender dieser Geräte benötigt keine Lizenz für den Betrieb.
Beispiele sind Geräte mit Bluetooth, WLAN, RFID, Funkthermometer, Funksensoren, Funkortung, implantierte Geräte, …
Die SRD-Frequenzbereiche sind in der EU von 9 kHz bis 246 GHz in verschiedenen Frequenzbändern definiert. In der Regel müssen sich die SRDs den Frequenzbereich mit anderen Funktechnologien teilen.
Am 10. Februar 2022 ist mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/180 eine weitere Änderung im EU-Amtsblatt erschienen. Darin wurden neue Frequenzbereiche für Kernspinresonanz-Anwendungen definiert.
Die Anforderungen dieser EU-Veröffentlichung müssen von allen EU-Staaten in sogenannten Allgemeingenehmigungen umgesetzt werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Recherche zur Nutzung Ihrer Funktechnologien in den jeweiligen Ländern oder beraten Sie bei Fragen. Kommen Sie einfach auf uns zu!