EU-Kommission benennt eigene Marktüberwachungslabore

Für Spielzeuge und Funkgeräte

Am 4.4.2023 gab es den kurzen Durchführungsbeschluss (EU) 2023/733, der im Einklang mit der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 steht. Damit soll die Marktüberwachung insbesondere von Funkgeräten und Spielzeugen in der EU gestärkt werden.

In der Marktüberwachungsverordnung hat sich die Kommission das Recht eingeräumt, eigene Aufträge zur Marktüberwachung zu initiieren. Bis dahin war die Marktüberwachung ausschließlich den Mitgliedsstaaten vorbehalten.

In diesem Durchführungsbeschluss hat die EU-Kommission ein Labor für Spielzeuge (in Frankreich) und ein Labor für Funkanlagen (in Litauen) benannt. Diese Labore heißen Unionsprüfeinrichtungen (Union testing facilities, Details siehe Link zum Beschluss unten).

Diese Labore können auch von nationalen Marktüberwachungsbehörden beauftragt werden. Man darf gespannt sein, welche Aufträge die EU-Kommission dort platzieren wird.

Für weitere Details oder bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Veröffentlicht am 19.04.2023
Kategorie: Fokus Industry, Fokus Consumer Goods & Retail, Fokus Electrical and Wireless, Compliance

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