KASACHSTAN: EPR-Anforderungen überarbeitet

Gültig seit 30. Juni 2020

Die Regierung der Republik Kasachstan veröffentlichte am 20. Juni 2020 mit Beschluss Nr. 377 eine Überarbeitung der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, kurz: EPR). Hersteller und Importeure von Produkten, die in Kasachstan der erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen, sind verpflichtet, die überarbeitete Fassung seit dem 30. Juni 2020 einzuhalten.

Bisher gehören diese Produktkategorien in den Geltungsbereich:

  • Fahrzeuge, Fahrzeugkomponenten: Reifen, Batterien, Öl und Spezialflüssigkeiten 
  • Verpackung: Kunststoff, Metall, Papier & Karton, Glas, Getränkekartons            
  • EEE: Haushaltsgeräte, Elektronik, Batterien und Akkumulatoren, Quecksilberdampflampen 
  • Landwirtschaftliche Ausrüstung Verkabelungs- und Verdrahtungsprodukte

Die EPR-Verpflichtungen entstehen für Hersteller ab dem Zeitpunkt, zu dem ein fertiges Produkt als solches in den internen Aufzeichnungen des Herstellers erfasst wurde. Für Importeure gelten sie ab dem Zeitpunkt, an dem die Produkte die Staatsgrenze Kasachstans überschritten haben. Hersteller und Importeure sind demnach verpflichtet, die Sammlung, den Transport, das Recycling und/oder die Verwertung der entsprechenden Produkte und Verpackungen sicherzustellen.


Wenn Sie sich in Bezug auf die Einhaltung der EPR-Verpflichtungen Unterstützung wünschen, kommen Sie gern auf uns zu!

Veröffentlicht am 29.10.2020
Kategorie: Fokus Consumer Goods & Retail, Fokus Electrical and Wireless, Compliance

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