In meinem letzten Beitrag „Einsichtnahme in die HAS-Bewertungsbögen“ habe ich unser Recht auf Einsichtnahme in das Ergebnis des HAS-Assessments dargelegt und wie dieser Zugang zu den Dokumenten methodisch bewerkstelligt wird.
Nun haben wir einen weiteren Antrag zur Einsichtnahme gestellt und damit die Unterlagen der HAS-Bewertung zur EN IEC 62368-1:2024 + A11:2024 erhalten.
Konkret wurden zwei Entwurfsfassungen durch den HAS-Consultant bewertet.
- prEN IEC 62368-1 Ed. 4 2021
- FprEN IEC 62368-1:2022/FprAA:2023
In der erstgenannten Hauptnorm wurden elf Schwächen identifiziert. Zwei Schwächen davon beziehen sich auf die Verletzung des „Neutralitätsprinzips“ (4.1), wobei es Herstellern möglich ist, Testbedingungen selbst festzulegen. Die übrigen neun Schwächen beziehen sich auf unspezifische oder nicht überprüfbare Anforderungen, die dem Hersteller die Anwendung der Anforderungen überlassen.
In dem zweitgenannten EU-spezifischen Änderungsdokument wurden fünf Schwächen identifiziert. Eine dieser Schwächen bezieht sich auf einen mangelhaften „Annex Z“, welcher eine zu geringe Granularität der Beziehung zur EU-Harmonisierungsrechtsvorschrift (2014/35/EU) aufweist.
Alle genannten Schwächen sind nachvollziehbar und berechtigt. Der beauftragte HAS-Consultant hat den ihm gegebenen HAS-Bewertungsbogen, wie gefordert ausgefüllt. Unsere Kritik bezieht sich nicht auf die bewertenden Personen!
Von Wirtschaftsakteuren wird erwartet, dass der geltende Stand der Sicherheitstechnik berücksichtigt wird. Dies bedeutet für die Praxis, die neuste verfügbare Norm anzuwenden. Als normenanwendende Personen wünschen wir uns einen unbürokratischen Zugang zu den HAS-Bewertungsbögen.
Derzeit ist eine Version dieser Norm von 2014 im Amtsblatt der EU gelistet. Dies entspricht der Edition 2 der IEC 62368-1. Die EU-Version zur Edition 3 hat es schon nicht ins Amtsblatt geschafft und nun auch die EU-Version zur Edition 4 nicht. Wir liegen mindestens 10 Jahre zurück!
Globalnorm empfiehlt die Anwendung der neusten verfügbaren Norm bei der EU-Konformitätsbewertung, unter Berücksichtigung des HAS-Bewertungsbogens. Durch die Kenntnis der Schwächen kann möglichen Konflikten mit marktüberwachenden Behörden vorgebeugt werden.
Wir halten Sie auf dem Laufenden und stehen Ihnen für weitere Details gern zur Verfügung.
Autor
Benjamin Kerger (B. Eng.)
Product Compliance Consultant
BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN
Ein HAS-Assessment (Harmonized Standards Assessment) ist ein Bewertungsverfahren für harmonisierte Normen (hEN), das von der Europäischen Kommission durchgeführt wird. Ziel ist es festzustellen, ob eine Norm die Voraussetzungen für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (OJEU) erfüllt. Dabei überprüfen sogenannte HAS-Consultants, ob die Norm mit dem zugrunde liegenden Normungsauftrag (Mandat) übereinstimmt.
Alle Dokumente, die Anforderungen an Produkte, Prozesse, Dienstleistungen, Personen, Systeme und Stellen enthalten, müssen nach dem „Neutralitätsprinzip“ verfasst werden, so dass die Konformität durch einen Hersteller oder Lieferanten (erste Stelle), den Anwendenden oder den Erwerbenden (zweite Stelle) oder eine unabhängige Stelle (dritte Stelle) beurteilt werden kann. Diese Dokumente dürfen keine Anforderungen mit Bezug auf Konformitätsbeurteilung enthalten, außer solchen Anforderungen, die notwendig sind, um wiederholbare und nachvollziehbare Konformitätsbewertungsergebnisse zu erzielen.
(Quelle: Auszug aus CENELEC Geschäftsordnung)
