Der Anwendungsbeginn der Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (engl.: packaging and packaging waste, PPWR) rückt immer näher. Bis zum 12.08.2026 sind bei vielen Unternehmen noch grundlegende Fragen zu klären. Seit dem 30.03.2026 gibt es hierzu zwei offizielle Hilfestellungen.
PPWR FAQ
Am 30.03.2026 hat die EU Kommission die offiziellen FAQs zur PPWR herausgegeben.
In den FAQs werden Fragen beantwortet wie:
- Wann spricht man von einer „Verbundverpackung“? (II-6)
- Wie sind „besorgniserregende Stoffe“ definiert und wie hängt die PPWR mit der Ökodesign-Verordnung zusammen? (III-2)
- Genügt die Anwendung der EN 13428:2004 (Verpackung - Spezifische Anforderungen an die Herstellung und Zusammensetzung - Ressourcenschonung durch Verpackungsminimierung), um die Minimierung besorgniserregender Stoffe nachzuweisen? (III-8)
- Beziehen sich die (Stoff-)Beschränkungen nur auf das Verpackungsmaterial oder auch auf Tinte, Klebstoffe und Beschichtungen? (III-15)
- Wie sind „Verpackungseinheit“, „integrierter Bestandteil" und „separater Bestandteil" zu verstehen und worauf beziehen sich die Recyclinganforderungen? (IV-1)
- Wie kann die Verpackungsminimierung von nicht-Standardverpackungen oder das Leerraumverhältnis für unregelmäßig geformte Produkte berechnet werden? (VII-3; XI-4)
- Was ist unter der „Kennzeichnung zu ihrer Identifikation“ einer Verpackung zu verstehen? (XV-3)
- Soll die Konformitätsbewertung für jede einzelne Verpackungskomponente, wie z. B. Flasche, Verschluss und Etikett, oder für die gesamte Verpackungseinheit erstellt werden? (XV-5)
- Wie ist die Konformitätsvermutung im Hinblick auf die Europäischen harmonisierten Normen auszulegen? (XV-10)
- Wenn eine Verpackung aus den gleichen Materialien hergestellt wird, aber unterschiedliche Größen aufweist, sollte dann für jede Größe eine EU-Konformitätserklärung erstellt werden oder genügt eine einzige Erklärung für alle Größen? (XV-11)
- Ist für Transportverpackungen ebenfalls eine Konformitätsbewertung und eine Konformitätserklärung erforderlich? (XV-12)
- In welchem Kalenderjahr müssen sich die Hersteller erstmals beim Herstellerregister melden? (XVII-3)
- Muss eine Online-Plattform jeden Erzeuger überprüfen, bevor sie ihm die Nutzung der Plattform gestattet? (XVII-5)
PPWR Guidance
Für weitere Interpretationsfragen hat die EU Kommission ebenfalls am 30.12.2026 die „Commission Notice on the Guidance document for Regulation (EU) 2025/40 on packaging and packaging waste“ veröffentlicht. Zu bestimmten Passagen erklärt die EU Kommission in diesem Dokument, wie sie diese auslegt, wie:
- Definitionen des Erzeugers und Herstellers anhand verschiedener Szenarien
- Definitionen von Importeur und Niederlassung
- Ausnahmen zu Recyclingquoten
- Verpackungsminimierung - Aktualisierung der EN 13428:2004
- Konformitätsvermutung zur Recyclingfähigkeit gemäß EN 13430:2004
- Harmonisierte EU-weite Kennzeichnung und die Zulässigkeit nationaler Verpackungskennzeichnungen (Triman, etc.)
- Wiederverwendungsziele für Transportverpackungen
- Die Möglichkeit für Mitgliedstaaten zusätzliche nationale Anforderungen zu stellen
Achtung: Die PPWR Guidance fand bereits vor der offiziellen Herausgabe einen Weg an die Öffentlichkeit. Die offizielle Version vom 30.03.2026 unterscheidet sich in einigen Punkten und ist ausführlicher.
Fazit
Die Verpackungsverordnung ist umfangreich. Aus diesem Grund berichtet GLOBALNORM regelmäßig über die Neuerungen, obwohl die Verordnung erst ab dem 12.08.2026 anzuwenden ist. Das Thema der Verpackungskonformität lässt sich nicht mehr schnell nebenbei erledigen oder auf den Lieferanten abwälzen. Insbesondere, wenn Ihr Unternehmen das Verpackungsdesign vorgibt. In diesem Fall werden Sie zum Erzeuger, müssen die technische Dokumentation er- und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen. Bis zu den Stichtagen der verschiedenen Pflichten (Timeline Verpackungsverordnung) sind viele Informationen zu sammeln und Rollen zu definieren. Eine Sperrung der Produkte aufgrund einer nicht-konformen Verpackung ab dem 12.08.2026 ist vermeidbar.
Nutzen Sie die oben beschriebenen Hilfestellungen der EU Kommission oder fragen Sie uns.
Autorin
Linda Kritzler (B. A.)
Material & Environmental Compliance Consultant
