Die REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 besteht aus Sicht von herstellenden Unternehmen von Erzeugnissen vor allem aus den drei Kernelementen der Kandidatenliste (Informationspflicht) sowie der Anhänge XIV (Zulassungspflicht) und XVII (Beschränkungen). Im Folgenden finden Sie aktuelle Entwicklungen zu diesen drei unmittelbar Pflichten auslösenden Stofflisten sowie zu den vorgelagerten Listen, welche die Stoffe für eine Aufnahme in die REACH bewertet.
Die Stoffnamen sind auf Englisch, um Unstimmigkeiten in der Übersetzung zu den Originaldokumenten der ECHA zu vermeiden.
Beschränkungsabsichten – Vorstufe Anhang XVII
Liste der Stoffe, die von Mitgliedstaaten oder der ECHA für eine Beschränkung unter REACH (Anhang XVII) vorgeschlagen werden.
Beschränkungsabsicht:
- Bisphenols with endocrine disrupting properties for the environment and their salts
- Certain phenyl-p-phenylenediamines (PPDs) and other para-substituted phenylenediamines (PDs)
Meinungsentwicklung:
- Octocrilene
- Certain chromium(VI) oxides, oxyacids and salts
- Per- and polyfluoroalkyl substances (PFAS) Allgemein (siehe EU: REACH PFAS Beschränkung SEAC Konsultation)
Anhang XVII Beschränkte Stoffe – unmittelbar zu beachten
Liste der Stoffe, die nur unter bestimmten Bedingungen verwendet werden dürfen oder anderen Beschränkungen unterliegen
- 2,4-dinitrotoluene (Eintrag 83): Beschränkung von 0,1 % ab 10. Mai 2027; Ausnahmen für Explosivstoffe, militärische Verwendungszwecke, Spielzeug, Medizinprodukte, etc.; 2,4-dinitrotoluene ist seit 2010 auf der Kandidatenliste und seit 2012 in Anhang XIV (Zulassungsplicht)
Einstufung als besonders besorgniserregend – Vorstufe Kandidatenliste
Liste der Stoffe, die von Mitgliedsstaaten oder der ECHA für eine Einstufung als „besonders besorgniserregend“ und im Folgenden für die Aufnahme in die Kandidatenliste vorgeschlagen werden.
- Keine Neuerungen seit EU: Update REACH 2026.02
Kandidatenliste – Vorstufe Anhang XIV; Informationspflicht
Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe. Diese Stoffe lösen die Informationspflicht nach REACH Artikel 33 und die Eingabe in der SCIP-Datenbank aus.
- Keine Neuerungen seit EU: Update REACH 2026.02
Empfehlungsrunden für Anhang XIV – Vorstufe Anhang XIV
Liste der Stoffe der Kandidatenliste, die von der ECHA für eine Aufnahme in Anhang XIV bewertet werden.
- Keine Neuerungen seit EU: Update REACH 2026.02
Anhang XIV Zulassungspflichtige Stoffe – unmittelbar zu beachten
Liste der Stoffe, die nach dem sogenannten „sunset date“ ohne Zulassung verboten sind. Bis zum „latest application date“ kann eine Zulassung beantragt werden.
- Letzte Änderung: 01.05.2022, Einträge 55 bis 59
- Die letzten noch offenen „sunset dates“ sind am 01.05.2025 abgelaufen.
- Damit sind alle Stoffe, die im Anhang XIV gelistet sind, ohne Zulassung verboten.
Möchten Sie weitere REACH Updates aus 2026 lesen? Dann finden Sie die Artikel hier:
→ Update REACH 2026.01, vom 02.02.2026
→ Update REACH 2026.02, vom 07.04.2026
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Autorin
Linda Kritzler (B. A.)
Material & Environmental Compliance Consultant
BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN
Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist eine europaweit gültige Chemikalienverordnung. Sie regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Ihr Hauptziel ist es, die Gesundheit der Menschen und die Umwelt vor möglichen Gefahren durch Chemikalien zu schützen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU zu stärken.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist eine Einrichtung der EU, die für die Umsetzung der REACH-Verordnung zuständig ist. Ihr Auftrag besteht darin, die sichere Verwendung von Chemikalien in Europa zu fördern und damit den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.
SVHC steht für "Substance of Very High Concern", also ein besonders besorgniserregender Stoff, der auf der Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aufgeführt ist.
