EU-Umwelt-Omnibus: Erleichterungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung in Sicht

Verpflichtung zur Beauftragung eines Bevollmächtigten soll bis 1. Januar 2035 ausgesetzt werden

Am 10. Dezember 2025 hat die EU-Kommission ein weiteres Maßnahmenpaket (sog. Umwelt-Omnibus) zur Vereinfachung einiger Umweltvorschriften vorgestellt.

Im Fokus steht die erweiterte Herstellerverantwortung (sog. EPR – Extended Producer Responsibility). Mit dem Ziel der Gewährleistung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft wird mit diesem Prinzip die wirtschaftliche Verantwortung für das Ende der Nutzungsphase eines Produktes auf den Hersteller des Produktes übertragen. Die EPR bezieht sich dabei immer auf den jeweiligen Mitgliedstaat, in dem ein Produkt in Verkehr gebracht wird, da davon ausgegangen wird, dass das Produkt dort auch entsorgt wird und die Entsorgungsstrukturen in den einzelnen Mitgliedstaaten ein sehr unterschiedliches Niveau aufweisen. Von der EPR umfasst sind Produkte, die aufgrund schädlicher Inhaltstoffe oder anderer umweltgefährdender Eigenschaften einer besonderen Regelung bedürfen, z.B. Batterien, Elektrogeräte, Verpackungen, Einwegkunststoff, Textilien (ab 2028). 

Diese Verpflichtung für einen Hersteller, in jedem Mitgliedstaat, in dem er seine Produkte auf den Markt bringt, einen Bevollmächtigten für die EPR zu haben, wird als großes Hindernis für den Binnenmarkt gesehen und soll durch den Omnibus-Entwurf angepasst werden. 

Der Entwurf sieht vor, die Verpflichtung zur Beauftragung eines Bevollmächtigten bis 1. Januar 2035 für Hersteller mit Sitz in einem (anderen) Mitgliedstaat auszusetzen. 

Für Hersteller mit Sitz in einem Drittstaat (außerhalb der EU) können die Mitgliedstaaten zwischen zwei Alternativen wählen: Entweder kann (weiterhin) die Benennung eines Bevollmächtigten vorgeschrieben werden oder die Rückverfolgbarkeit und Durchsetzung in Bezug auf in Drittländern ansässige Hersteller muss durch alternative Mittel sichergestellt werden. 


Sie haben Fragen zu diesem Omnibusverfahren? Für weitere Unterstützung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrer Frage oder nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.

Mehr zu diesem Thema können Sie hier lesen → EU: Initiative Verwaltungsabbau im Umweltrecht

Für mehr Grundlagenwissen sowohl zu Umeltvorschriften als auch weiteren Material Compliance Themen, besuchen Sie unseren Lehrgang zum Material & Environmental Compliance Officer "MECO" gemäß ISO/IEC 17024.


 

Autorin

Volljuristin Inken Green
Product & Material Compliance Expert
 




BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN

Von einem Omnibusverfahren spricht man, wenn mehrere einzelne Sachverhalte zu einem einzigen Verfahren gebündelt werden. 

Veröffentlicht am 02.02.2026
Kategorie: Fokus Industry, Fokus Consumer Goods & Retail, Fokus Electrical and Wireless, Insider-Compliance, Compliance

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