EU: RoHS-Ausnahmen Finalisierung und neue Ausnahmen-Übersicht

Neue Ablauffristen der Blei-Ausnahmen

Im Januar 2025 hat die EU-Kommission drei Entwürfe zu delegierten Rechtsakten vorgelegt. Sie betreffen die Ausnahmen 6a-c, 7a und 7c zu Blei der RoHS Richtlinie 2011/65/EU. Dass dabei der 31.12.2026 für einige Ausnahmen im Raum steht, sorgt verständlicherweise für Unruhe. Die Finalisierungen der delegierten Rechtsakte wurden am 08.09.2025 veröffentlicht, sie treten 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

  • Die gute Nachricht: Dieses Datum ist nach hinten verschoben worden.
  • Die schlechte Nachricht: Nur um sechs Monate. 

Um Verlängerungsanträge für diese neuen Ablaufdaten rechtzeitig (18 Monate vor Ablauf) einzureichen, müssen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen mit einem Ablaufdatum vom 30. Juni 2027 bis zum 31. Dezember 2025 eingegangen sein. Die Ausnahmen mit einem früheren Ablaufdatum (unter 18 Monate) werden ablaufen, ohne dass eine Verlängerung beantragt werden kann. Es wurden Splitterausnahmen für spezifische Anwendungen der 6a und 6b geschaffen, für welche entsprechende Verlängerungen zu beantragen sind.


Kernpunkte der delegierten Rechtsakte

6a-c: Blei als Legierungsbestandteil (Stahl, Aluminium, Kupfer) 

  • 6a: 12 Monate nach Inkrafttreten; parallel werden Splitterausnahmen gültig
  • 6b: 18 Monate nach Inkrafttreten; parallel werden Splitterausnahmen gültig
  • 6a-I und 6a-II (NEU): 30.06.2027
  • 6b-I: 12 Monate nach Inkrafttreten für Gerätekategorien (GK) 1-7, 10
    • 6b-I: 18 Monate nach Inkrafttreten GK 9 ind, 11
  • 6b-II: 28.03.2027 für GK 1-7, 10;
    • 6b-II: 30.06.2027 GK 9 ind, 11
  • 6b-III (NEU): GK 1-10 (exkl. 9ind): 30.06.2027
  • 6c: 30.06.2027

7a: Blei in Hochtemperaturloten 

  • 7a: 30.06.2027; parallel werden Splitterausnahmen gültig
  • 7a-I bis 7a-VII (alle NEU): 31.12.2027

7c: Blei in Glas/ Keramik

  • 7c-I: 30.06.2027
  • 7c-II: 31.12.2027
  • 7c-V (NEU) und 7c-VI (NEU): 31.12.2027


Was heißt das für Unternehmen

  • Portfolio priorisieren: Welche Geräte und Komponenten nutzen die relevanten Ausnahmen? Hochrisiko-Anwendungen zuerst bewerten (Legierungen, kritische Lote, Glas/ Keramik), Beachtung der Aufsplittung der Ausnahmen
  • Lieferkette sensibilisieren: Spezifische Untereinträge explizit anfragen
  • Substitution vorantreiben: Wo technisch umsetzbar, bleifreie Alternativen und Prozesse erproben; Testergebnisse dokumentieren
  • Ablaufdaten der nicht verlängerbaren Ausnahmen beachten! (12 Monate nach Inkrafttreten)
  • Verlängerungsanträge bei Bedarf stellen, beziehungsweise Wirtschaftsverbände bei der Informationsbeschaffung unterstützen
  • Technische Dokumentation aktuell halten, Informationen aus der Lieferkettenkommunikation extrahieren
  • Roadmap & Übergangszeiten planen: Die Richtung ist klar: präzise Anwendungsfälle, kürzere Laufzeiten. Jetzt Umstellungen vorbereiten, um spätere Rückrufe und andere Korrekturmaßnahmen oder Sanktionen zu vermeiden
  • Rechtsmonitoring etablieren: Entwürfe, Finalisierungen, Konsolidierungen und Stichtage im Blick behalten


Fazit: Die EU verschärft über kurz oder lang die Bleiausnahmen. Wer heute Transparenz schafft und Substitutionen prüft, ist morgen regel- und zukunftsfest. 

Lesen Sie auch → EU: RoHS-Ausnahmen Update Januar 2025


Exemptions list - validity and rolling plan July 2025

Die EU-Kommission hat ihren „RoHS 2 exemptions - Validity and rolling plan“ aktualisiert (Stand Juli 2025). Hier wird der jetzige Status der RoHS-Ausnahmen dokumentiert. 

Folgende Unterschiede zur letzten Version (Dezember 2024) sind erkennbar:

Anhang III

  • 1(f)-Il: "Quecksilber in einseitig gesockelten (Kompakt-) Leuchtstofflampen, die folgende Werte (je Brennstelle) nicht übersteigen: Für besondere Verwendungszwecke: 5 mg"
    • Abgelaufen: 24.02.2025 (No longer valid)
  • 2(b)(III): "Nichtlineare Tri-Phosphor-Lampen mit einem Röhrendurchmesser von > 17 mm (z. B.T9): 15 mg"
    • Abgelaufen: 24.02.2025 (No longer valid)
  • 3(a-c): "Quecksilber in CCFL- (cold cathode fluorescent lamps) und EEFL-Lampen (external electrode fluorescent lamps) für besondere Verwendungszwecke in vor dem 24. Februar 2022 in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten, die folgende Werte (je Lampe) nicht übersteigen:
  • a. Kurze Lampen (≤ 500 mm): 3,5 mg
  • b. Mittellange Lampen (> 500 mm und ≤ 1 500 mm): 5 mg
  • c. Lange Lampen (> 1 500 mm): 13 mg"
    • Abgelaufen: 24.02.2025 (No longer valid)
  • 9(a)-IIl: "Sechswertiges Chrom als Korrosionsschutzmittel bis zu einem Massenanteil von 0,7 % im Arbeitsmedium des geschlossenen Kreislaufs aus Kohlenstoffstahl von Gasabsorptionswärmepumpen für Raumheizung und Warmwasserbereitung"
    • Ablaufdatum: 31.12.2026 (Valid - no longer renewable)

Anhang VI

  • 42: "Quecksilber in Drehübertragern in intravaskularen Ultraschallbildgebungssystemen, die für Betriebsarten mit hoher Betriebsfrequenz (> 50 MHz) geeignet sind."
    • Ablaufdatum: 30.06.2026 (Valid - requested for renewal)

Sie haben Fragen zu weiteren RoHS Ausnahmen? Für weitere Unterstützung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrer Frage oder nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.

 

Autorin

Linda Kritzler (B. A.)
Material & Environmental Compliance Consultant

 




BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN

RoHS, Die EU-Richtlinie 2011/65/EU zielt darauf ab, die Nutzung bestimmter gefährlicher Substanzen in Elektro- und Elektronikgeräten zu begrenzen. Sie legt fest, wie Gefahrstoffe in Elektrogeräten und elektronischen Komponenten verwendet und auf den Markt gebracht werden dürfen.

Veröffentlicht am 08.09.2025
Kategorie: Fokus Industry, Fokus Consumer Goods & Retail, Fokus Electrical and Wireless, Fokus Medical Devices, Insider-Compliance, Compliance

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