Seit 2014 bis November 2022 gab es keine im EU-Amtsblatt gelisteten EMV-Standards für Funkgeräte (EN 301-489-X). Im November 2022 wurden die ersten drei Normen der 301 489-Serie bereits mit Einschränkungen gelistet. In diesem Jahr sind einige hinzugekommen. Daher haben sich viele mit uns über die Listings in diesem Jahr gefreut. Doch wenn man genauer hinschaut, erhält man mit keiner der gelisteten Normen die Konformitätsvermutung.
Die Argumentation der EU-Kommission versuche ich anhand der folgenden Norm zu erläutern, die zuletzt gelistet wurde.
EN 301 489-28 V2.1.1
ElectroMagnetic Compatibility (EMC) standard for radio equipment and services; Part 28: Specific conditions for
wireless digital video links;
Harmonised Standard for ElectroMagnetic Compatibility
Notice 1: This harmonised standard does not address emission requirements in frequency bands below 9 kHz and does
not therefore confer a presumption of conformity as regards this parameter in this band.
Notice 2: This harmonised standard does not confer a presumption of conformity to the essential requirement set out in
Article 3(1), point (b), of Directive 2014/53/EU, if its clause 6 is applied.’
Link zum kostenlosen Download der Norm → ETSI EN 301 489-28
Diese harmlos aussehenden „Notice“ verhindert die Konformitätsvermutung (presumption of Conformity).
Zu Notice 1:
Störaussendung
Die RED hat keine untere Frequenzgrenze mehr (früher galt die R&TTE für Frequenzen ab 9 kHz). Die Kommission hat seit 2014 gewartet, dass Messverfahren und Grenzwerte für die Frequenzen unterhalb von 9 kHz definiert werden. Das ist bis heute nicht ausreichend gelungen und somit referenzieren die EMV-Normen oft nicht auf den Frequenzbereich unterhalb von 9 kHz.
Lösungsvorschlag für Hersteller:
In der Risikobewertung technisch begründen, dass von dem Produkt keine solche Störemissionen ausgehen können.
Die Funktion, die Größe des Gerätes und die Definition von angeschlossenen Kabeln (Kabel-Länge)
sollte in den meisten Fällen dazu führen, dass diese Lücke auch ohne Messungen geschlossen werden kann.
Diese Ausnahme (Notice 1) wird, soweit noch nicht geschehen Teil des Listings aller EN 301 489-X Serie Normen werden.
Zu Notice 2: Abschnitt 6 der Norm.
Hier wird es schwieriger. Wird der Abschnitt 6 der entsprechenden EN 301 489-X angewendet, erhalten wir für den Teil nicht die Konformitätsvermutung. Der erste Impuls „Dann lassen wir den Abschnitt eben weg“ ist leider nicht zielführend. In der EU müssen die Produkte Anforderungen an die Störaussendung und die Störfestigkeit erfüllen. Abschnitt 6 beschreibt in der EN 301 489-Normenserie die „Performance criteria“ (Bewertungskriterien), die für die Bewertung von Produkten bei der Durchführung von Störfestigkeitsmessungen vorgenommen werden. Der Kommission sind die Kriterien nicht eindeutig genug, weil Sie dem Hersteller, aus Sicht der Kommission, zu viel Spielraum lassen, obwohl ETSI schon vieles verbessert hat.
Ein paar andere Produktnormen dieser Serie verweisen für einige Testcases auf den entsprechenden Abschnitt 6 (Performance Criteria) der EN 301 489-1 (Generischer Funk-EMV-Standard), der natürlich nicht konkret sein kann, da er die Funktionsdetails nicht genau genug kennt. Der Wortlaut „as intended“ ist zu unspezifisch. Wer bestimmt “as intended“?
Einfach bleibt es, wenn keine Funktionseinbußen während der Störfestigkeits-Tests festgestellt werden. Die Bewertung von Funktionseinbußen sollte schon der Hersteller vornehmen oder besser, es sollte sich aus der Bedienungsanleitung herleiten lassen.
Oft kommt es auch zu Konflikten mit Prüflaboren. Der Test-Kunde erwartet, dass das Labor ihm Vorgaben macht. Das ist, wenn keine Grenzwertlinie vorliegt, sehr schwierig für das Labor, zumal es nicht jeden Anwendungszweck erkennen kann. Also bleibt die Beschreibung „as intended“ in der Regel beim Hersteller, was er gemäß EU-Kommission nicht festlegen darf. Der Hersteller muss also wieder an einer guten Risikobewertung arbeiten, damit das Thema gut abgedeckt wird.
Die Angelegenheit wird uns also noch eine Weile verfolgen, bis die entsprechenden Bewertungskriterien in den Normen so niedergeschrieben sind, dass sie eindeutig sind und von der EU-Kommission und deren Consultants akzeptiert werden.
Spoiler: Die EU-Kommission möchte in diesem Jahr noch ein paar Funk-Normen im OJEU listen. Wir warten auf die Veröffentlichung.
Wir halten Sie auf dem Laufenden und stehen Ihnen für weitere Details gern zur Verfügung.
Autor
Dipl.-Ing. (FH) Torsten Sahm
Senior Product Compliance Consultant
BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN
OJEU: Amtsblatt der EU
RED: Funkgeräte Richtlinie
ETSI: European Telecommunications Standards Institute.
Eine der drei EU Standards Organisationen (ESO)
Standards: Normen
