Wer sich mit der Material & Environmental Compliance beschäftigt kennt das Spannungsfeld: wenig Daten, viel Aufwand. Hier setzt eine neue Initiative der Europäischen Kommission an: Am 30. Juli 2025 wurde die Initiative zur „Vereinfachung der Verwaltung im Bereich des Umweltrechts“ (Ares(2025)6194267) veröffentlicht.
Ziel: Verwaltungsaufwand senken, ohne die Umwelt- und Gesundheitsschutzziele zu untergraben. Die Umsetzung soll einfacher, digitaler und praxistauglicher werden.
Was ist geplant? (Auswahl potenzieller Maßnahmen)
- SCIP: Einstellung der Datenbank
- EPR: Harmonisierung der Bevollmächtigten-Pflichten und Vereinfachung der Berichterstattung
- Digitalisierung der Berichterstattung in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Industrieemissionen und Abfallbewirtschaftung
- Bewältigung von Genehmigungsproblemen im Zusammenhang mit Umweltprüfungen
- Weitere Maßnahmen nach Sichtung der eingegangenen Rückmeldungen
Starke Beteiligung – lebhafte Debatte
Der „Call for Evidence“ lief vom 22. Juli bis 10. September 2025. Über 43.000 (Stand 08.09.2025) Rückmeldungen zeigen: Das Thema bewegt – zwischen Wunsch nach Entlastung (besonders bei KMU) und der berechtigten Sorge, dass das Schutzniveau mindestens gewahrt bleiben muss. Die Kommission prüft die Umweltrechtsvorschriften, um gezielt Rechtsakte zu ermitteln, in denen Vereinfachung ohne Qualitätsverlust möglich ist.
Chancen für Unternehmen
Wenn die Kommission mit dieser Initiative erfolgreich ist, ergeben sich klare Leitplanken für die Unternehmen
- Weniger Aufwand, bessere Datenqualität: Standardisierte, digitale Prozesse können Doppelmeldungen vermeiden – man denke an die Informationspflichten zu REACH Artikel 33 und der Angabe zu „besorgniserregende Stoffe“ in der ESPR, Batterie- und Verpackungsverordnung
- Planbarkeit: Einheitliche EPR-Anforderungen erleichtern die Compliance-Steuerung in mehreren Mitgliedstaaten
- Schutzziel im Fokus: Vereinfachung heißt nicht lockern – wirksamer Umweltschutz bleibt Maßstab.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
- Entwicklung beobachten und interne Ansprechpartner (SCIP, EPR, Reporting) bündeln
- Datenbasis stärken: Stoff-, Artikel- und Lieferantendaten zentral und prüffähig gestalten – unabhängig vom künftigen Meldekanal
- Prozesse analysieren: Wo entstehen Datenverluste? Wie können Daten aus der Lieferkettenkommunikation und Stammdaten für die Digitalisierung effizient aufbereitet werden?
- Kommunikation mit der Lieferkette optimieren, um Nachweise zu erhalten und Aktualität zu fördern
Fazit: Bürokratie abbauen und Umweltziele erreichen – das ist machbar, wenn Vereinfachungen intelligent umgesetzt wird. Wir verfolgen die nächsten Schritte und unterstützen Sie gern bei der Einordnung und Vorbereitung.
Sie haben Fragen zu anderen Details der REACH Verordnung? Für weitere Unterstützung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrer Frage oder nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.
Material-Compliance-Management umfasst nicht nur die Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Normen in Bezug auf die in Produkten verwendeten Materialien sondern steht auch für die Überwachung und Steuerung aller eingesetzten Stoffe im Produktionsprozess ein.
Setzen Sie früh auf ein durchdachtes Material-Compliance-Management – für rechtskonforme Produkte, sichere Lieferketten und nachhaltigen Unternehmenserfolg.
Mehr dazu erfahren Sie auch unter → "Material Compliance in der Unternehmenspraxis".
Autorin
Linda Kritzler (B. A.)
Material & Environmental Compliance Consultant
BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN
RoHS, Die EU-Richtlinie 2011/65/EU zielt darauf ab, die Nutzung bestimmter gefährlicher Substanzen in Elektro- und Elektronikgeräten zu begrenzen. Sie legt fest, wie Gefahrstoffe in Elektrogeräten und elektronischen Komponenten verwendet und auf den Markt gebracht werden dürfen.
