Bisher gilt im Vereinigten Königreich die Vorschrift „The Supply of Machinery (Safety) Regulations 2008“ für die Sicherheit von Maschinen. Diese Vorschrift entspricht der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Die unbeschränkte Anerkennung der CE-Kennzeichnung in UK gilt nur, wenn sich das EU-Recht nicht ändert. Da zwischenzeitlich aber die neue Maschinenverordnung 2023/1230 veröffentlicht wurde und ab 20. Januar 2027 rechtsverbindlich anzuwenden ist, muss die britische Regierung möglichst schnell dieser Änderung zustimmen. Dies ist ein Verordnungsentwurf, der dem Parlament gemäß den Absätzen 8F und 38 des Anhangs 7 des Gesetzes über den Austritt aus der Europäischen Union von 2018 zur Genehmigung durch Beschluss der jeweiligen Kammer des Parlaments vorgelegt wurde.
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Autor
Dipl.-Ing. (FH) Michael Loerzer
CEO, Regulatory Affairs Specialist
