UK: Entwurf zur Änderung der Maschinenlieferungs- und Sicherheitsverordnung 2008

Geplante Umsetzung der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 in britisches Recht

Bisher gilt im Vereinigten Königreich die Vorschrift „The Supply of Machinery (Safety) Regulations 2008“ für die Sicherheit von Maschinen. Diese Vorschrift entspricht der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Die unbeschränkte Anerkennung der CE-Kennzeichnung in UK gilt nur, wenn sich das EU-Recht nicht ändert. Da zwischenzeitlich aber die neue Maschinenverordnung 2023/1230 veröffentlicht wurde und ab 20. Januar 2027 rechtsverbindlich anzuwenden ist, muss die britische Regierung möglichst schnell dieser Änderung zustimmen. Dies ist ein Verordnungsentwurf, der dem Parlament gemäß den Absätzen 8F und 38 des Anhangs 7 des Gesetzes über den Austritt aus der Europäischen Union von 2018 zur Genehmigung durch Beschluss der jeweiligen Kammer des Parlaments vorgelegt wurde.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Für weitere Unterstützung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrer Frage oder nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.

Autor

Dipl.-Ing. (FH) Michael Loerzer
CEO, Regulatory Affairs Specialist

Veröffentlicht am 08.06.2026
Kategorie: Fokus Industry, Fokus Consumer Goods & Retail, Fokus Electrical and Wireless, Insider-Compliance, Compliance

Compliance News

Die wichtigsten Neuigkeiten rund um Marktzulassungen und Product Compliance.

Expertise rund um Product, Material & Environmental Compliance
Weitere News
International Juni: ISO- und IEC-Standards

Entwürfe

mehr

Europa: CEN, CENELEC

Angenommene Normen und Normentwürfe

mehr

Europäische Normung Juni 2026: neue Fundstellen harmonisierter Normen (hEN)

Medizinprodukte und ATEX

mehr

Expertengeprüfte Informationspakete für konforme Produkte weltweit

Ressourcen schonen, Haftungsrisiko senken, Sicherheit gewinnen!

jetzt informieren und bestellen

Login
x

Gemäß der Cookie-Richtlinie der EU (RL 2009/136/EG) möchten wir Sie darüber informieren, dass unsere Website Cookies verwendet. Wenn Sie unsere Webseite benutzen, akzeptieren Sie das und stimmen unseren Datenschutzbestimmungen zu. Welche Cookies konkret gesetzt werden und wie Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen können, erfahren Sie auf unserer Seite zum. Datenschutz.

OK