EU: Die Zukunft der Common Charger

Zusätzliche Produkte, ECO-Design-Verordnung erschienen, Wireless Charger werden auch Teil der Common Charger

Die Common Charger Richtlinie (EU) 2022/2380 zur Änderung der RED 2014/53/EU war aus Sicht der Behörden und der Anwender ein Erfolg. Endlich haben alle Mobilfunkgeräte sowie einige andere Funkgeräte mit Akku (Kopfhörer, Maus, Tastatur, …) die gleiche USB-C-Buchse, um die integrierten Akkus aufzuladen. Ausgenommen sind diese Geräte von der USB-Pflicht, wenn sie Wireless geladen werden. Des Weiteren ist es jetzt die Regel, dass die Produkte ohne Netzteile geliefert werden, damit elektronischer Abfall in Zukunft verringert wird. Seit 28 Dezember 2024 ist die Regelung in Kraft und wurde in 2025 mit einer Aktion der europäischen Markt-Überwachungsbehörden auf ihre Wirksamkeit überprüft. Es wurde ein hoher Erfüllungsgrad bestätigt.

Ab 28 April 2026 ist die USB-C Buchse für Laptops mit Funk-Funktionen ebenfalls vorgeschrieben. Auch hier ist die Umsetzung von vielen Herstellern heute schon abgeschlossen.


Wie geht es weiter?

(1) Die EU-Kommission hat angekündigt die Liste der Geräte erheblich zu erweitern. In Diskussion sind unter anderem RC-Spielzeuge, elektrische Zahnbürsten, AR/VR-Headsets und Video Game Controller. Wir sollten in diesem Jahr vielleicht schon die entsprechende Veröffentlichung einer Liste sehen.

(2) Die Normen zur USB-Schnittstelle wurden im Jahr 2025 auf einen aktuellen Stand gebracht.

EN IEC 62680-1-2:2025 und EN IEC 62680-1-3:2025 sollen dann wieder in der RED via delegierter Rechtsakt verankert werden. Tatsächlich wird aktuell von IEC und CENELEC schon wieder an der nächsten Version gearbeitet.

(3) Die ECO Design Verordnung (EU) 2025/2052 schafft weitere Vorgaben für die externen Netzteile (EPS = External Power Supplies), USB-C Kabel, Batterielader und Wireless- Chargers/Pads, die zum 14. Dezember 2028 eingehalten werden müssen. Das Logo, das mit dieser Verordnung definiert wird, soll auch in der RED verankert werden, um den Kunden deutlicher zu zeigen, ob das Netzteil zum Produkt passt.

Wireless Charger ist das Stichwort für die nächste Neuerung.

(4) Anforderungen für Wireless Charger sollen ebenfalls als Common Charger in die RED aufgenommen werden. Die EU-Kommission hat dafür an CENELEC das Mandat M/607 vergeben, mit der Erwartung, dass die entsprechenden Normen bis spätestens 4. März 2027 veröffentlicht werden.

https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/enorm/mandate/607_en

Hinweis: Wireless Charger mit Funk-Kommunikations-Protokoll fallen schon immer unter die RED. Es kommen weitere Anforderungen zur Kompatibilität hinzu.

Common Charger ist eigentlich ein Nebenthema der RED, das uns weiter beschäftigen wird.

Wir halten Sie auf dem Laufenden und stehen Ihnen für weitere Details gern zur Verfügung.


Autor

Dipl.-Ing. (FH) Torsten Sahm
Senior Product Compliance Consultant

 




BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN
 

OJEU: Amtsblatt der EU

RED: Funkgeräte Richtlinie 2014/53/EU

Standards = Normen

Veröffentlicht am 11.02.2026
Kategorie: Fokus Industry, Fokus Electrical and Wireless, Insider-Compliance, Compliance

Compliance News

Die wichtigsten Neuigkeiten rund um Marktzulassungen und Product Compliance.

Expertise rund um Product, Material & Environmental Compliance
Weitere News
EU CRA Standards und die Nachfolger der EN 18031

EN 40000-1-X-Serie

mehr

EU: Die Zukunft der Common Charger

Zusätzliche Produkte, ECO-Design-Verordnung erschienen, Wireless Charger werden auch Teil der Common Charger

mehr

Oft vergessen: Elektromagnetische Felder und deren Wirkung auf den Menschen

Welche weltweiten Anforderungen es gibt

mehr

Expertengeprüfte Informationspakete für konforme Produkte weltweit

Ressourcen schonen, Haftungsrisiko senken, Sicherheit gewinnen!

jetzt informieren und bestellen

Login
x

Gemäß der Cookie-Richtlinie der EU (RL 2009/136/EG) möchten wir Sie darüber informieren, dass unsere Website Cookies verwendet. Wenn Sie unsere Webseite benutzen, akzeptieren Sie das und stimmen unseren Datenschutzbestimmungen zu. Welche Cookies konkret gesetzt werden und wie Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen können, erfahren Sie auf unserer Seite zum. Datenschutz.

OK