Das Evergreen mit den harmonisierten Normen und der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt

Praxisbeispiele

Immer mal wieder gibt es Nachfragen unserer Kunden, die sich erstaunt zeigen, was mit den harmonisierten Normen los ist. Denn Normen, die sie im Einzelfall für Ihre Produkte anwenden, werden plötzlich nicht mehr aufgelistet und es ist nicht ersichtlich, welche Nachfolgenorm nun gilt.

Anhand von zwei Beispielen gehen wir auf die Hintergründe ein und geben eine konkrete Handlungsempfehlung, falls auch Sie vor diesem Problem stehen.

 

BEISPIEL 1
EN 50178 „Ausrüstung von Starkstromanlagen mit elektronischen Betriebsmitteln“

Diese harmonisierte Norm ist von CENELEC nicht zurückgezogen worden und ist auch weiterhin als DIN EN 50178:1998-04 verfügbar. Es stellt sich nur die Frage, ob die EN 50178:1997-10 unter der Niederspannungsrichtlinie noch eine Vermutung der Konformität auslöst. Siehe dazu den Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1146 vom 31. Juli 2020 den Erwägungsgrund (13):

„Die harmonisierte Norm EN 50178:1997 wurde von CEN und CENELEC überarbeitet. Dies führte zur Annahme der Norm EN 62477-1:2012 und ihrer Änderung EN 62477-1:2012/A11:2014. Mit der Mitteilung (2016/C 249/03) der Kommission(5) wurden die Referenzen der Norm EN 62477-1:2012 und ihrer Änderung EN 62477- 1:2012/A11:2014 im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlicht, und die Referenz der Norm EN 50178:1997 wurde in die Spalte mit den ersetzten Normen aufgenommen, es wurde jedoch kein vorläufiges Datum der Beendigung der Konformitätsvermutung angegeben. In dieser Mitteilung war auch die Referenz der Norm EN 50178:1997 in der Spalte der veröffentlichten Normen aufgeführt. In der Mitteilung (2018/C 326/02) wurden sowohl die Referenzen der Norm EN 62477-1:2012 und ihrer Änderung EN 62477-1:2012/A11:2014 als auch der Norm EN 50178:1997 veröffentlicht, ohne dass darauf hingewiesen wurde, dass die Norm EN 50178:1997 ersetzt wurde. Angesichts der Ungewissheit hinsichtlich der Streichung der Fundstelle der Norm EN 50178:1997 aus der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union ist es erforderlich, die Fundstelle der Norm EN 50178:1997 in Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 aufzunehmen, in dem die Fundstellen der zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU erstellten harmonisierten Normen aufgeführt sind, die aus der Reihe C gestrichen wurden.“

Die Aufnahme in Anhang II dieses Beschlusses bedeutet, dass die dort aufgeführten harmonisierten Normen i. d. R. zu einem bestimmten Stichtag aus dem EU-Amtsblatt gelöscht werden und somit keine Vermutung der Konformität mehr auslösen. In der Zeile 64 dieses Beschlusses wurde allerdings kein Eintrag in der Spalte „Datum der Streichung“ für diese Norm angegeben. Insofern ist es unklar, ob die EN 50178 weiterhin die Konformität auslöst oder seit dem 3.8.2020 als gestrichen gilt.

Dazu kann weiter geforscht werden, und zwar in den informativen Listen der Kommission, die zu der jeweiligen Harmonisierungsrechtsvorschrift veröffentlicht werden. Dort ist in der Spalte „Date of withdrawal from OJ (end of presumption of conformity)“ folgender Eintrag zu finden:

„This harmonised standard continues to provide a presumption of conformity to the corresponding safety objectives of Directive 2014/35/EU until a withdrawal date is inserted in row 64 of Annex II to Commission Implementing Decision (EU) 2019/1956 (OJ L 306, 27.11.2019, p. 26), by means of a future Commission Implementing Decision.“

Diese Information ist interessanterweise aber nicht offiziell im Durchführungsbeschluss zu finden, sondern nur in diesen informativen Gesamtlisten, die es als Excel- oder PDF-File gibt. Für Anwender könnte es eine gewisse Rechtsunsicherheit geben, ob diese Information nun als rechtlich bindend anzusehen ist. Dann hätte sie aber per Durchführungsbeschluss aus Sicht des Autors veröffentlicht sein müssen.

 

BEISPIEL 2
EN 62493 „Beurteilung von Beleuchtungseinrichtungen bezüglich der Exposition von Personen gegenüber elektromagnetischen Feldern“

Die EN 62493:2010 ist aktuell immer noch die Version, die im EU-Amtsblatt zur Niederspannungsrichtlinie gelistet ist – zumindest, wenn die informative Gesamtliste stimmt.

Danach war diese Norm noch in der Mitteilung im Amtsblatt C 249 vom 8.7.2016 veröffentlicht und ist im Jahr 2018 verschwunden. Es sieht also nach einem möglichen Fehler in der Amtsblattmitteilung von 2018 aus. Da würde nur Weiterforschen im Sinne der Kontaktaufnahme bei der Kommission helfen, was mit dieser Norm passiert (versehentlich gelöscht in der Mitteilung?) bzw. was der Sachstand ist.

Gemäß der informativen Gesamtliste löst sie noch eine Konformitätsvermutung aus, obwohl diese Norm von CENELEC bereits zurückgezogen und durch die EN 62493:2015 ersetzt wurde. Die Nachfolgenorm ist jedoch aktuell nicht im EU-Amtsblatt veröffentlicht und löst somit keine Konformitätsvermutung aus! Warum die Nachfolgenorm noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht wurde, ist ebenfalls unklar bzw. intransparent (auf der EU-Seite nicht erkennbar). Wir gehen davon aus, dass der HAS-Consultant Einsprüche hatte (wahrscheinlich formale Gründe: Anhang ZZ „Risk assessment“ fehlt, das größte Problem bei harmonisierten Normen zur Niederspannungsrichtlinie) – siehe dazu auch den CENELEC-Eintrag.

 

Empfehlung

Die einschlägigen Informationsportale der europäischen Normenorganisationen (CEN; CENELEC und ETSI) sowie der nationalen Normenorganisationen (DIN, DKE) sowie einschlägige Normendatenbanken können zunächst genutzt werden, um sich über den Status der Norm zu informieren. Über die nationalen Kontaktstellen können auch die konkreten Normenausschüsse angerufen werden, um ggf. detaillierte Informationen zu den Problemen zu erhalten.

Im zweiten Schritt sollten die einschlägigen Internetseiten der Europäischen Union genutzt werden, um den Status im Kontext der Anwendbarkeit solcher Normen unter den jeweiligen Harmonisierungsrechtsvorschriften zu ermitteln. Im Kern geht es um die Frage, ob eine harmonisierte Norm auch tatsächlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde. Dort sind auch die Kontaktadressen bei der Kommission zu finden, wo Sie sich mit Ihren Fragen hinwenden können.

Hier sind konkret zwei Begriffe deutlich zu unterscheiden (vgl. Verordnung (EG) 1025/2012, Artikel 2 Nr. 1):

  1. „europäische Norm“: eine Norm, die von einer europäischen Normungsorganisation angenommen wurde;
  2. „harmonisierte Norm“: eine europäische Norm, die auf der Grundlage eines Auftrags der Kommission zur Durchführung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union angenommen wurde.

Damit eine verabschiedete (von CEN, CENELEC oder ETSI ratifizierte) harmonisierte Norm auch eine Vermutung der Konformität auslöst, muss diese aber zwingend im EU-Amtsblatt veröffentlicht sein. Und da kommt der HAS-Consultant ins Spiel, der diese Veröffentlichung quasi freigeben muss.

 

Gerne können Sie uns bei weiteren Fragen zu diesem Thema kontaktieren.

Veröffentlicht am 23.02.2021
Kategorie: Fokus Industry, Fokus Consumer Goods & Retail, Fokus Electrical and Wireless, Compliance, Standards

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