Nachdem im Sommer 2018 ein Gesetzesentwurf vorgeschlagen wurde, war es sehr lange still um die RoHS-Gesetzgebung in Brasilien. Fast 10 Jahre später hat der nationale Umweltrat in Brasilien (CONAMA) die Gesetzgebung gebilligt. Die CONAMA Resolution No. 516/2026 (sog. Brazilian RoHS) wurde am 10. Juli veröffentlicht und trat sofort in Kraft.
Für Unternehmen, die bereits Elektronik- oder Elektrogeräte in Brasilien verkaufen oder dies planen, ist dies der richtige Zeitpunkt, den Fokus auf die vor Ort geltenden Anforderungen zu richten. Grundsätzlich handelt es sich bei der Brazilian RoHS um das brasilianische Pendant zur EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS). So sind die 10 beschränkten Stoffe und deren Grenzwerte die gleichen wie unter der Europäischen Richtlinie 2011/65/EU.
Für die Einhaltung der Stoffbeschränkungen sieht de Brazilian RoHS folgende Fristen vor:
- PBB und PBDE: sofortige Einhaltung ab dem Datum des Inkrafttretens
- Quecksilber: 180 Tageab dem Datum des Inkrafttretens
- Cadmium, sechswertiges Chrom und Blei: 3 Jahre
- DEHP, BBP, DBP und DIBP: 4 Jahre
Nach Art. 5 der Resolution sollen außerdem temporäre Ausnahmen von den Stoffbeschränkungen für bestimmte Verwendungen vorgesehen werden. Innerhalb von 180 Tagen nach Veröffentlichung Resolution No. 516/2026 muss das Ministério do Meio Ambiente e Mudança do Clima (MMA) eine vorläufige Liste der Anlagen und Anwendungen zusammen mit den jeweiligen Ausnahmegenehmigungszeiträumen veröffentlichen, zusammen mit den Verfahren und Kriterien, die für Anträge auf Gewährung, Änderung, Verlängerung oder Widerruf von Ausnahmegenehmigungen gelten; sowie die technischen Mindestunterlagen, die zum Nachweis der Produktkonformität erforderlich sind.
Gleichermaßen muss noch ein nationales Register eingerichtet werden. Denn die Brazilian RoHS sieht eine verpflichtende Registrierung vor der Herstellung oder Einfuhr für jedes Gerät, jedes Modell oder jede Produktfamilie vor. Die Frist für die Eingabe der Daten in dieses Register beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem das System zur Verfügung steht. Zudem ist eine Selbstkonformitätserklärung auszustellen, die der Produktverpackung beiliegen oder über ein leicht zugängliches digitales Tool abrufbar sein und zudem im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden muss.
Als Kennzeichnung ist nach Art. 19 die durchgestrichene Mülltonne vorgesehen, um auf die getrennte Versorgung hinzuweisen.
Vorläufiges Fazit: Abzuwarten ist die Liste der bezogen auf die temporären Ausnahmen für bestimmte Verwendungen und ob diese sich mit den Europäischen Ausnahmen, die sich derzeit im Wandel befinden, gleichsetzen. Ansonsten sind die Herausforderungen eher in der Organisation der Compliance-Infrastruktur zu sehen - Unternehmen benötigen eine in Brasilien ansässige verantwortliche Stelle, registrierte Produkte, lokalisierte Erklärungen und eine dokumentierte Rückverfolgbarkeit, bevor sie legal auf dem brasilianischen Markt verkaufen dürfen.
Einige Umsetzungsschritte sind noch in der Entwicklung. GLOBALNORM wird Sie auf den Laufenden halten.
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Autorin
Volljuristin Inken Green
Product & Material Compliance Expert
BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN
CONAMA bedeutet Conselho Nacional do Meio Ambiente und ist der nationale Umweltrat in Brasilien unter dem Umweltministerium.
