Der DPP-Hafen ist eröffnet: In fünf Tagen vom Konzept zum System

 

Harmonisierte Normen, Registerverordnung, Register-Go-live – was die DPP-Woche im Juli für Hersteller bedeutet und warum die Vorbereitung jetzt beginnt, nicht 2027.


Jahrelang bestand der Digitale Produktpass vor allem aus Ankündigungen: Strategiepapiere, Zeitpläne, Konferenzfolien. Und dann ging in einer einzigen Juliwoche plötzlich alles Schlag auf Schlag. Sechs harmonisierte Normen, eine Registerverordnung, eine zentrale Webseite – und am Ende der Woche ein Register, das tatsächlich online ist. Aus dem Konzept ist ein System geworden.

Der Hafen ist eröffnet. Die Hafenordnung steht, das Hafenamt arbeitet, die Kräne sind montiert. Nur eines fehlt noch: das Abfertigungsformular für die erste Fracht, die Batterien. Man kann das als Panne lesen. Ich lese es anders: Diese Übergangsphase ist das Zeitfenster, in dem Sie sich ohne Termindruck einarbeiten können. Ab dem 18. Februar 2027 gibt es dieses Fenster nicht mehr.
 


FÜNF TAGE, EIN SYSTEM

Was genau ist passiert? Der Reihe nach:

  • 14. Juli 2026 – Die Europäische Kommission erlässt den Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 zu sechs harmonisierten Normen für den Digitalen Produktpass: EN 18219 (Unique Identifiers), EN 18220 (Data Carriers), EN 18216 (Data Exchange Protocols), EN 18221 (Data Storage, Archiving and Data Persistence), EN 18222 (APIs for Lifecycle Management and Searchability) und EN 18223 (System Interoperability).
     
  • 15. Juli 2026 – Die Fundstellen der Normen erscheinen im EU-Amtsblatt, der Beschluss tritt in Kraft.
     
  • 16. Juli 2026 – Die Kommission erlässt die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 zum DPP-Register: Verifizierung von Wirtschaftsakteuren, Registrierung von Produktpässen, Rollen, Zugangsrechte, gespeicherte Kennungen.
     
  • 17. Juli 2026 – Die Registerverordnung wird im Amtsblatt veröffentlicht. Am selben Tag startet die zentrale DPP-Webseite der Kommission, und der 51-seitige DPP Registry User Guide for Economic Operators erscheint.
     
  • 20. Juli 2026 – Das Register geht online – mit Produktivumgebung, separater Testumgebung, Benutzerhandbuch und Helpdesk.
     

Rechtsgrundlage des Registers ist Artikel 13 der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781, der ESPR. Bis zum 19. Juli 2026 musste die Kommission liefern – und sie hat geliefert. Jetzt sind die Wirtschaftsakteure am Zug.


DAS HAFENAMT: WAS DAS REGISTER SPEICHERT UND WAS NICHT

Bevor Sie sich das Register ansehen, ein Punkt, der Ihnen viele Missverständnisse erspart: Das Register speichert nicht Ihren Produktpass.

Es ist ein Verzeichnis und ein Kontrollpunkt. Gespeichert werden eindeutige Kennungen, Registrierungsdaten und übergeordnete Metadaten. Die eigentlichen Produktpassdaten bleiben dezentral bei Ihnen – gehostet im eigenen Haus oder über einen DPP-Dienstleister. Das Hafenamt prüft und erfasst die Frachtpapiere. Die Fracht selbst bleibt beim Reeder.

Perspektivisch wird aus diesem Verzeichnis ein Marktzugangsinstrument: Zollbehörden sollen elektronisch prüfen können, ob Registrierungskennung und Warencode zu den hinterlegten Daten passen. Dafür muss allerdings erst die Anbindung an das europäische Zollsystem EU CSW-CERTEX stehen – die ESPR räumt dieser Verknüpfung einen eigenen Umsetzungszeitraum ein.


FRACHTPAPIERE AM CONTAINER: WIE ALLES ZUSAMMENHÄNGT

Die gute Nachricht: Hinter dem System steckt eine einfache Logik. Am Produkt sitzt ein Datenträger, etwa ein QR-Code oder ein NFC-Tag. Er transportiert den Unique Product Identifier, den UPI – die eindeutige Kennung Ihres Produkts. Der UPI führt zu den dezentral gehosteten Produktpassdaten. Bei der Registrierung melden Sie den UPI an das Register, und das Register vergibt im Gegenzug einen Unique Registration Identifier, den URI.

Produkt → Datenträger → UPI → Produktpassdaten. Und parallel dazu der URI als amtlicher Eintrag im Hafenregister. Wer diese Kette einmal verstanden hat, hat das DPP-System verstanden. Alles Weitere ist Ausgestaltung.


SPURWEITE UND CONTAINERMAß: WARUM EN 18219 UND EN 18220 JETZT ZÄHLEN

Ja, formal löst die Listung im Amtsblatt die Konformitätsvermutung nach Artikel 41 Absatz 2 ESPR für die Anforderungen der Artikel 10 und 11 aus. Aber ehrlich gesagt ist das hier fast eine Fußnote. Bei einer klassischen Sicherheitsnorm haben Sie die Wahl: Norm anwenden oder den Nachweis anders führen. Hier gibt es diese Wahl praktisch nicht. Ein Produktpass, dessen Kennung nicht dem vorgesehenen Schema folgt oder dessen Datenträger nicht maschinenlesbar ist, wird vom System schlicht nicht verarbeitet.

Diese Normen sind keine juristische Kür. Sie sind die Technik selbst – Spurweite und Containermaß des DPP-Hafens.

Zwei der sechs kommen dabei physisch an Ihrem Produkt an: EN 18219 legt fest, wie die eindeutige Kennung aufgebaut ist. EN 18220 definiert den Datenträger, der sie trägt. Beides greift in Produktdesign, Kennzeichnung und Verpackung ein – und braucht deshalb Vorlauf. Genau darum sind diese beiden Normen jetzt relevant, nicht erst 2027.

 

DIE ERSTE FRACHT: BATTERIEN AB FEBRUAR 2027

Als erste Produktgruppe ist im Register „Batteries“ angelegt. Die Pflicht kommt dabei nicht aus einem delegierten Rechtsakt unter der ESPR, sondern direkt aus Artikel 77 der Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Ab dem 18. Februar 2027 brauchen einen Batteriepass:

  • Batterien für leichte Verkehrsmittel, etwa E-Bike-Batterien,
  • Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und
  • Elektrofahrzeugbatterien.

Es trifft also nicht pauschal jede Batterie. Aber wen es trifft, für den läuft der Countdown.

Eine Position ist noch offen: der semantische Katalog für die Produktgruppe Batterien. Er legt fest, welche Datenfelder es gibt und nach welchen Regeln die eingereichten Informationen geprüft werden. Solange er fehlt, lässt sich eine Batteriepass-Registrierung nicht abschließend durchführen – darauf weist der offizielle Benutzerleitfaden selbst hin. Das Abfertigungsformular für die erste Fracht wird noch gedruckt.

Genau darin liegt aber die Chance dieser Wochen: Alles, was nicht vom semantischen Katalog abhängt, können Sie heute schon erledigen. Und das ist der größte Teil der Arbeit.

Ein Beispiel, das Sie nicht unterschätzen sollten: Schon die Verifizierung des eigenen Unternehmens im Register hat es in sich. Die dort erzeugte PDF-Erklärung muss offline mit einer Qualified Electronic Signature (QES) oder einem Qualified Electronic Seal (QSeal) eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters signiert beziehungsweise gesiegelt und wieder hochgeladen werden. Für viele Unternehmen ist das der erste praktische Kontakt mit qualifizierten Vertrauensdiensten nach der eIDAS-Verordnung. Diesen Prozess durchläuft man besser jetzt in Ruhe als im Januar 2027 unter Zeitdruck.
 


WAS SIE JETZT VORBEREITEN KÖNNEN

  • Prüfen, ob Ihre Batterien unter Artikel 77 der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 fallen.
  • Verantwortlichkeiten für Erstellung und Pflege des Batteriepasses festlegen.
  • Daten aus Entwicklung, Einkauf, Produktion und Lieferkette zusammenführen.
  • Ein Konzept für eindeutige Kennungen (EN 18219) und Datenträger (EN 18220) entwickeln.
  • Hosting der dezentralen Produktpassdaten klären – selbst oder über einen DPP-Dienstleister.
  • Organisation und Vertretungsberechtigung für die Registerverifizierung vorbereiten.
  • Qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (QES/QSeal) beschaffen.
  • Die Testumgebung des DPP-Registers aktiv nutzen.

NACH DEN BATTERIEN KOMMT NOCH MEHR

Der Batteriepass ist nur die Pilotfahrt. Unter der ESPR folgen weitere Produktgruppen per delegierten Rechtsakten – der Arbeitsplan der Kommission nennt unter anderem Textilien sowie Eisen und Stahl als erste Kandidaten. Parallel wird die Normenreihe weiterentwickelt, und mit der Zollanbindung über EU CSW-CERTEX wird das Register Schritt für Schritt zum automatisierten Kontrollpunkt für den Marktzugang.

Das Muster ist absehbar: Wer Registrierungsprozess, Kennungslogik und Datenarchitektur einmal am Batteriepass durchexerziert hat, besitzt die Blaupause für jede weitere Produktgruppe. Wer dagegen erst aktiv wird, wenn die Registrierung reibungslos funktioniert, hat den entscheidenden Teil der Vorbereitung schon verpasst.

Betrifft das Ihr Produkt? Dann sprechen Sie mit uns. Bei Fragen zu bestimmten Details des DPPs stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrer Frage oder nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.

 

Autor

Manfred Böhm
Product Compliance Consultant
 


 

WEITERE INFORMATIONEN ZU DIESER NEWS

The DPP Registry (Europäische Kommission) 

DPP Registry User Guide for Economic Operators (PDF, Stand 17.07.2026)

Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 vom 16. Juli 2026

Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) 

Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung), Art. 77



BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN

DPP = Digitaler Produktpass

 


 

Veröffentlicht am 05.08.2026
Kategorie: Product Compliance, Consumer Goods & Retail, Electrical & Electronics and Wireless, Industry
 

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Container photo Erik Odiin https://unsplash.com/de/@odiin 

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